Bekanntlich gibt es viele Ansätze, mit denen sich Verbraucher um die eigene Altersvorsorge bemühen können – eine davon sind die vermögenswirksamen Leistungen. Bei diesen Maßnahmen werden die Bürger in Deutschland keineswegs allein gelassen. Der Staat hilft Bausparern und anderen vorsorgewilligen Menschen unter anderem mit Zulagen wie der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie. Neben dem Staat unterstützt in vielen Fällen aber auch der Arbeitgeber die eigenen Arbeitnehmer in der Bereitschaft, sich zusätzlich zur staatlichen Rente abzusichern. Das Schlüsselwort sind in diesem Fall die so genannten vermögenswirksamen Leistungen (VL).
bis zu 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber geschenkt
vermögenswirksame Leistungen stehen fast jedem Arbeitnehmer gemäß Tarifvertrag zu
zusätzliche staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage (9 % der VL)
attraktive und sichere Anlage auf einem Bausparvertrag mit 4,0 % Zinsen pro Jahr
Als vermögenswirksame Leistungen werden zunächst einmal solche Geldleistungen bezeichnet, die der Arbeitgeber zusätzlich zum eigentlichen Arbeitnehmer-Gehalts auf das jeweils vom Arbeitnehmer genannte Anlagekonto transferiert. Die Regelung für vermögenswirksame Leistungen wird jeweils im geltenden Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben. Den vertraglichen Vereinbarungen können Berufstätige auch die individuelle Höhe der vermögenswirksamen Leistungen entnehmen. Im Einzelfall unterscheiden sich die Arbeitgeber-Zuschüsse erheblich zwischen den verschiedenen Branchen des Arbeitsmarktes.
Für welche Anlagemodelle vermögenswirksame Leistungen eingesetzt werden können, regelt der Gesetzgeber im Rahmen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes. Das Portal vermoegenswirksame-leistungen.com weiß, in welcher Weise die Arbeitnehmersparzulage als Bonus zu den vermögenswirksamen Leistungen vom Staat gutgeschrieben wird. Das Gesetz schreibt vor, dass die Regellaufzeit für die Sparmaßnahmen meist sieben Jahre beträgt. Im siebten Jahr werden jedoch keine Beiträge mehr gezahlt. Der Branchen-Vergleich zeigt, dass gerade Mitarbeiter von Banken und Versicherungen hohe Zulagen vom Arbeitgeber erhalten können. Behörden als öffentlicher Dienst vergeben ebenfalls besonders gute monatliche vermögenswirksame Leistungen. Unseren Auswertungen zufolge können Sparer aktuell je nach Branche bis zu 40 Euro monatlich erhalten. Diese Summe können die Arbeitnehmer selbst nochmals aufstocken, sofern dies gewünscht wird.
Wissen sollten Bürger allerdings trotz der Verzüge dieser lohnenden Arbeitgeber-Zulage, dass sie selbst aktiv werden und einen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen stellen müssen. Nur die wenigstens Arbeitgeber weisen von sich aus auf die bestehenden Möglichkeiten zur Förderung hin. Viele Arbeitnehmer lassen sich die Finanzspritzen entgehen, weil sie gar nicht um die Chancen wissen.
Wie Berufstätige vermögenswirksame Leistungen anlegen sollten, ist eine individuelle Frage. Möglich sind Einbindungen in Produkte wie Aktienfonds und vergleichbare Anlageformen. Aufgrund börslicher Kurs-Schwankungen, hoher Abschlussgebühren und weiterer Nebenkosten sind diese Modelle aber mitunter eher mit Vorsicht zu genießen. Der Bausparvertrag erweist sich aufgrund seiner Krisensicherheit und der hohen jährlichen Rendite-Möglichkeiten in den meisten Fällen als richtiger Weg. Das Angebot „Options-Tarif E“ der Deutsche Ring Bausparkasse bringt momentan pro Jahr eine Guthabenverzinsung in Höhe von 4,0 % ein und ist somit unser Testsieger zur Anlage der vermögenswirksamen Leistungen.