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Arbeitnehmersparzulage als Aufstockung der vermögenswirksamen Leistungen

Die Arbeitnehmersparzulage im Überblick:

  • zusätzliche Förderung der vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers
  • Staatlicher Bonus in Höhe von 9,0 % der VL, maximal 470 Euro pro Jahr
  • bis zu einem Jahreseinkommen von 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete)

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Staatliche Förderungen spielen in Deutschland für Sparer eine zentrale Rolle. Durch die Zulagen vom Staat können selbst Geringverdiener mitunter deutliche Verbesserungen ihrer Sparleistungen erreichen. Zu den bekanntesten Förderungen gehört die Arbeitnehmersparzulage. Sie bezieht sich auf die Vermögensbildung und wird – wie es der Name bereits deutlich macht – Arbeitnehmern gewährt.

Viele Wege führen zur Arbeitnehmersparzulage

Die Förderung ist für all jene Verbraucher gedacht, die beim Vermögensaufbau auf vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber setzen. Derzeit sind branchenabhängig VL in Höhe von bis zu 40 Euro möglich. Wer die Arbeitnehmersparzulage 2011 für sich arbeiten lassen möchte, muss zunächst wissen, wer genau die Arbeitnehmersparzulage beantragen kann. Gedacht ist das Modell für verschiedene Anlegertypen. Bürger, die in einen Bausparvertrag einzahlen, können ebenso einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen wie Kreditnehmer, die ein Immobiliendarlehen (bei eigener Nutzung) tilgen oder eine Lebensversicherung führen. Außerdem ist die Zulage für Investmentfonds, Banksparpläne und Genossenschaftsanteile geeignet.

Sparverträge und wohnwirtschaftliche Investitionen

Die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitnehmersparzulage finden Verbraucher im Fünften Vermögensbildungsgesetz. Wie bei den meisten staatlichen Fördermodellen sieht der Gesetzgeber auch bei der Arbeitnehmersparzulage klare Einkommensgrenzen vor. Wird die Zulage für so genannte wohnwirtschaftliche Zwecke (z.B. Anlage in einem Bausparvertrag) eingesetzt, liegen die Obergrenzen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage bei Ehegatten nach wie vor bei 35.800 Euro (im Falle einer Zusammenveranlagung) bzw. bei Alleinstehenden bei 17.900 Euro.

Unterschiedliche Fördersummen bei verschiedenen Verwendungszwecken

Werden vermögenswirksame Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien eingesetzt (Anlage in einem Bausparvertrag, also beispielsweise Bau, Entschuldung oder Erwerb) sieht das Gesetz eine Förderung von 9% auf eine jährliche Höchstsparsumme von 470 Euro vor. Berücksichtigen müssen Sparer, dass Arbeitnehmer die Arbeitnehmersparzulage als Geldzulage vom Staat wie die vermögenswirksamen Leistungen selbst beantragen müssen. Die notwendigen Unterlagen werden selbstverständlich von der jeweiligen Bausparkasse zur Verfügung gestellt. Der Zulagenanspruch entsteht zwar bereits im Jahr der Erstanlage der VL, zur Fälligkeit der Arbeitnehmersparzulage kommt es jedoch erst im eigentlichen Auszahlungsmoment.

Verbraucher, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, sollten dennoch nicht versäumen, den Arbeits- oder Tarifvertrag nach den Fördermöglichkeiten über vermögenswirksame Leistungen zu durchsuchen. Denn auch ohne die Arbeitnehmersparzulage können diese auf lange Sicht ein ordentliches Sparplus einbringen, ohne dass Sparer selbst etwas zum Arbeitgeber-Bonus zuschießen müssen. Vor allem bei Einzahlungen in einen Bausparvertrag, der so etwas wie das Idealmodell im Zusammenhang mit den VL darstellt.


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