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Wohnungsbauprämie

Der Staat den Bürgern mit verschiedenen Fördermaßnahmen, Sparbemühungen noch effizienter zu gestalten. Gerade beim Bausparen gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Aufbesserung. Ein wichtiger Punkt ist die Wohnungsbauprämie. Sie ist deshalb so vorteilhaft, weil sie bereits für Sparer im Alter ab 16 Jahren in Frage kommt. Die Bausparprämie ist insbesondere in Verbindung mit den vermögenswirksamen Leistungen relevant. Hierbei handelt es sich um Zulagen zum Sparvorhaben durch den Arbeitgeber der Sparer. Diese Zulagen können beim Bausparvertrag ebenfalls eine deutliche Verbesserung einbringen. Als weiteren Bonus können Verbraucher die Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten, die den Bausparvertrag als Vorsorge-Modell noch rentabler macht.

Unterschied zwischen Alleinstehenden und Zusammenveranlagten

Wie bei allen Zulagen sieht der Gesetzgeber auch bei der Wohnungsbauprämie eine klare Regelung in Form von Einkommens-Obergrenzen und zur maximalen Fördersumme vor. Diesbezüglich wird zwischen zusammenveranlagten Personen und Alleinstehenden unterschieden. Kalkuliert wird die Höhe der Wohnungsbauprämie auf Basis des steuerpflichtigen Einkommens der Antragsteller. Bei Alleinstehenden liegt die derzeitige Einkommensgrenze bei 25.600 Euro, entsprechend beträgt der Grenzwert für Zusammeveranlagte bei 51.200 Euro.

Klare Richtlinien für die maximale Förderung des Bausparvertrags

Unter www.vermoegenswirksame-leistungen.com erfahren Sie die geltenden Höchstbeträge für die Förderung durch die Wohnungsbauprämie. Der Fördersatz liegt bei 8,8% der jährlichen Sparbeträge. Auch hier gibt es Obergrenzen. Der Prozentsatz wird bei Alleinstehenden auf eine maximale Sparsumme von 512 Euro und 1.024 Euro für Zusammeveranlagte pro Jahr berechnet. Daraus ergibt sich aufs Jahr gerechnet ein Höchstwert als Wohnungsbauprämie in Höhe von 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro. Bedingung für den Erhalt der Prämie ist ein jährliche Spar-Mindestleistung von 50 Euro. Bausparer, die ihren Vertrag bis Ende 2008 abgeschlossen haben, können die Prämie nach Ablauf der Frist frei verwenden. Bei Verträgen, die ab 2009 abgeschlossen wurden, ist eine Verwendung für den Immobilienerwerb, den Neubau, Renovierungen oder Modernisierungen obligatorisch, sofern die Bausparer älter als 25 Jahre sind. Verbraucher, die die Wohnungsbauprämie beantragen möchten, reichen den Antrag bei der zuständigen Bausparkasse jeweils auf das vergangene Jahr ein.

Bausparen lohnt sich. Dank der verschiedenen staatlichen Zuschüsse ist das Vorhaben für Sparer vor allem beim Bausparvertrag kombiniert mit vermögenswirksamen Leistungen, der Arbeitgebersparzulage und der Wohnungsbauprämie ein gutes Unterfangen.


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